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Wirtschafts- und Rechtslexikon

Begriffe aus der Wirtschaft und dem Recht einfach und verständlich erklärt

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Verlustrücktrag

Verlust (Steuerrecht)

Posted by U. Schwerd on 20. August 2016 in V

Ein Verlust i.S.d. Steuerrechts ist ein negativer Saldo aus Einnahmen minus Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten im Rahmen einer Einkunftsart, insbesondere der negative Gewinn bei Gewinneinkünften oder der Überschuß der Werbungskosten über die Einnahmen bei Überschußeinkünften. Continue reading „Verlust (Steuerrecht)“ →

Verlustrücktrag

Posted by U. Schwerd on 20. August 2016 in V

Verlustrücktrag

Verlustvortrag

Posted by U. Schwerd on 19. August 2016 in V

Ein Verlustvortrag erfolgt, soweit ein Verlust aus einer Einkunftsart weder mit anderen positiven Einkünften im gleichen Veranlagungszeitraum verrechnet werden kann (Verlustausgleich) noch mit solchen im unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum (Verlustrücktrag). Continue reading „Verlustvortrag“ →

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Herzlich willkommen beim Wirtschafts- und Rechtslexikon von iyotta.de. Mein Name ist Udo Schwerd und ich berate als Rechtsanwalt in München vor allem Existenzgründer, Einzelunternehmer und Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen im Steuer- und Unternehmensrecht.

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