Die Kirchensteuer ist eine sog. Zuschlagsteuer zur Lohn- bzw. Einkommensteuer, zu deren Erhebung die Kirchen in Deutschland gem. Art. 137 Abs. 6 WRV i.V.m. Art 140 GG auf Basis der bürgerlichen Steuerlisten und der landesrechtlichen Bestimmungen berechtigt sind. Continue reading „Kirchensteuer“