Das Gesellschaftsrecht beinhaltet sämtliche gesetzliche Regelungen zu Personenvereinigungen des Privatrechts, die von mindestens zwei Personen mittels Gesellschaftsvertrag gegründet werden, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und zu erreichen. Continue reading „Gesellschaftsrecht“
KG
Komplementär
Als Komplementär bezeichnet man den oder die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die im Gegensatz zu den Kommanditisten unbeschränkt haften und für die Geschäftsführung in der Gesellschaft zuständig sind. In der GmbH & Co. KG übernimmt eine GmbH die Rolle des Komplementärs, wobei diese selbst durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten wird.
Kommanditist
Kommanditist
Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Zusammenschluß mehrerer natürlicher Personen und/oder juristischer Personen zum Betrieb eines handelsrechtlichen Unternehmens unter einer gemeinsamen Firma. Die Rechtsform gehört zu den Personengesellschaften und kennzeichnet sich dadurch aus, dass nur einer oder mehrere der Gesellschafter unbeschränkt und persönlich haften, während bei einem anderen Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist.
Personengesellschaft
Unter dem Begriff Personengesellschaft versteht man eine Vielzahl unterschiedlicher Gesellschaftsformen unter Beteiligung mindestens eines voll haftenden Gesellschafters, wobei man in erster Linie zwischen den folgenden Grundtypen unterscheidet:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
- offene Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG),
- stille Gesellschaft und
- Partnerschaft.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gilt als die Grundform der Personengesellschaften.
Firmierung bzw. Firmennamen
Die Firmierung des Unternehmens ist zunächst entscheidend davon abhängig, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt wird. In Deutschland stehen dem Unternehmer hierfür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, angefangen vom Einzelunternehmen für Existenzgründer, die ihren Betrieb als Inhaber alleine führen wollen. Für mehrere Gesellschafter stehen die Personengesellschaften mit den Rechtsformen GbR, OHG und KG sowie die Kapitalgesellschaften mit den Rechtsformen GmbH und AG zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Mischformen, allen voran die Rechtsform der GmbH & Co. KG. Continue reading „Firmierung bzw. Firmennamen“