Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen, die zumindest einen Arbeitnehmer beschäftigen und gegenüber ihren Mitarbeitern ein Weisungs- und Kontrollrecht haben.
Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht treten Arbeitgeber in verschiedenen Rollen auf:
- Vertragspartner des Arbeitnehmers bei Abschluss des Arbeitsvertrages,
- Verhandlungspartner gegenüber der Gesamtheit der Arbeitnehmer, die durch einen Betriebsrat vertreten werden,
- Verhandlungspartner gegenüber Gewerkschaften.
Dem Arbeitgeber steht gegenüber den Arbeitnehmern ein Weisungs- und Kontrollrecht zu, das auch als Direktionsrecht bezeichnet wird. Neben der Hauptpflicht zur Lohn- bzw. Gehaltszahlung trifft diese eine Reihe von Nebenpflichten:
- Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie deren Eigentum,
- Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer,
- Schutz und Respektierung der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer (u.a. Glaubensfreiheit, Datenschutz),
- Vertragsgemäße Beschäftigung.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber zur Aushändigung der Arbeitspapiere verpflichtet.
Von wesentlicher Bedeutung sind auch die Meldepflichten des Arbeitgebers
- hinsichtlich der ordnungsgemäßen Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer,
- hinsichtlich der ordnungsgemäßen Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge,
- hinsichtlich der Meldepflichten bei Beginn oder Beendigung eines Arbeitsverhältnis.